Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Soweit VINmatic personenbezogene Daten im Auftrag eines Händlers verarbeitet, wird vor der produktiven Nutzung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Sie beschreibt Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen sowie Rechte und Pflichten beider Parteien.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Vereinbarung enthält eine verbindliche Anlage zu den tatsächlich umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Zugriffsschutz, Verschlüsselung bei der Übertragung, Berechtigungskonzept, Sicherung, Wiederherstellung, Protokollierung, Löschung und regelmäßige Überprüfung. Maßnahmen werden erst nach technischer Umsetzung verbindlich zugesagt.
Unterauftragnehmer und Verarbeitungsorte
Vor Produktivstart wird eine aktuelle Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer mit Leistung, Standort und Verarbeitungsland bereitgestellt. Änderungen erfolgen nach dem in der Vereinbarung geregelten Informations- und Widerspruchsverfahren.
Löschung und Unterstützung
VINmatic unterstützt den Händler nach Maßgabe der Vereinbarung bei Betroffenenanfragen, Datenschutzverletzungen und Prüfpflichten. Nach Ende des Auftrags werden Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Dokument anfordern
Die unterschriftsfähige Vereinbarung und die Anlagen werden registrierten Geschäftskunden vor der Verarbeitung personenbezogener Echtdaten bereitgestellt. Kontakt: kontakt@vinmatic.de.
Stand: 27. Juli 2026 · Vertragsmuster und Sicherheitsanlage vor Produktivstart anwaltlich und technisch finalisieren.